Das Verfahren umfasst alle Maßnahmen vom Mahnbescheid bis zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Kann eine Forderung nicht realisiert werden, weil der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist, so erheben wir lediglich eine Pauschale für unsere Bemühungen, egal wie hoch Ihre Forderung war.
Auch unsere Vertragsanwälte verzichten in einem solchen Falle weitestgehend auf das ihnen zustehende Honorar. Natürlich müssen wir die verauslagten Gerichtskosten in Rechnung stellen. Diese Negativpauschale hat nur dann Gültigkeit, wenn kein Prozeß geführt werden musste. Danach entscheiden Sie, ob die Forderung im Überwachungsverfahren weiter bearbeitet werden soll.